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Service

Beratung

Johannsen Rechtsanwälte berät Versicherer, Banken und gewerbliche Kunden in den Bereichen Versicherungsrecht, Haftpflichtrecht und dem versicherungsrechtlichen Vertriebsrecht.

Prozesse

Johannsen Rechtsanwälte führt Haftpflicht- und alle denkbaren Deckungsprozesse mit einer großen Abteilung, die fast ausschließlich mit Fachanwälten besetzt ist.

Schadenregulierung

Johannsen Rechtsanwälte reguliert Schäden für Versicherungsunternehmen auf deren Systemen (auch Host) und arbeitet hier in allen relevanten Sparten.

Schadenmanagement

Johannsen Rechtsanwälte bietet Kunden eine schlanke und schnelle Abwicklung ihrer Schäden. Das abgestimmte Reporting liefert tiefe Einblicke in die Möglichkeit einer Optimierung eigener Prozesse.

Tradition, die sich flexibel komplexen Aufgaben stellt – deutschlandweit.

Johannsen Rechtsanwälte wurde 1925 gegründet und ist heute eines der traditionsreichsten Anwaltshäuser Hamburgs. Mit inzwischen 4 weiteren Standorten in Frankfurt am Main, Berlin, Köln und München ist Johannsen Rechtsanwälte deutschlandweit tätig. Als hoch spezialisierte Anwälte vertreten wir Mandanten in allen Bereichen des Versicherungs- und Haftpflichtrechts. Zusätzlich zur Schadenregulierung und der Prozessbearbeitung geht es dabei auch um die Überprüfung und Neugestaltung von Versicherungsprodukten und Versicherungsbedingungen.

Mit Hilfe eigens entwickelter IT-gestützter Fachregelwerke verbessern wir die Schadenquoten unserer Mandanten erheblich. Wir unterstützen ausländische Versicherer beim Eintritt in den deutschen Markt sowie deutsche Versicherer, die im Ausland tätig werden wollen.

Bei der Erarbeitung von Lösungen in aufsichtsrechtlichen Zweifelsfragen, insbesondere auf dem Gebiet der Rechnungslegung, begleiten wir unsere Mandanten lösungsorientiert.

Namensgeber der Kanzlei war Dr. Ralf Johannsen, Herausgeber und Autor des Großkommentars zum Versicherungsvertragsgesetz Bruck-Möller-Johannsen.

2.500

Prozesse
im Jahr

30.000

Abgewickelte K-Schäden
im Jahr

1.400

regulierte Großschäden
im Jahr

100

Inhouse Schulungen
im Jahr

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Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist berechtigt, sein beschädigtes Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt zu geben und vom Unfallverursacher den hierfür erforderlichen Geldbetrag zu verlangen…


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